Ruppert

Bildungsfreistellung

Unsere Existenzgründerseminare sind ab sofort unbefristet als Bildungsveranstaltung vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anerkannt.

 

Daher haben unsere Teilnehmer nun zusätzlich die Möglichkeit, einen Anspruch auf Freistellung ihrer Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber geltend zu machen, unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts.

 

Gesetzliche Grundlage bildet das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/bildungsfreistellung/index.aspx

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